Das Grundgesetz der Baubiologie
25 Grundregeln der Baubiologie
Baustoffe und Schallschutz
2. Geruchsneutral oder angenehmer Geruch ohne Abgabe von Giftstoffen
3. Verwendung von Baustoffen mit geringer Radioaktivität
4. Orientierung des Schall- und Vibrationsschutzes am Menschen
Raumklima
6. Geringe und rasch abklingende Neubaufeuchte
7. Ausgewogenes Maß von Wärmedämmung und Wärmespeicherung
8. Optimale Oberflächen- und Raumlufttemperaturen
9. Gute Luftqualität durch natürlichen Luftwechsel
10. Strahlungswärme zur Beheizung
11. Das natürliche Strahlungsumfeld wenig verändernd
12. Ohne Ausbreitung elektromagnetischer Felder und Funkwellen
13. Weitgehende Reduzierung von Pilzen, Bakterien, Staub und Allergenen
Umwelt, Energie und Wasser
15. Baustoffe bevorzugt aus der Region, den Raubbau an knappen und risikoreichen Rohstoffen nicht fördernd
16. Zu keinen Umweltproblemen führend
17. Bestmögliche Trinkwasserqualität
Raumgestaltung
19. Naturgemäße Licht-, Beleuchtungs- und Farbverhältnisse
20. Anwendung physiologischer und ergonomischer Erkenntnisse zur Raumgestaltung und Einrichtung
Bauplatz
22. Wohnhäuser abseits von Emissions- und Lärmquellen
23. Dezentralisierte, lockere Bauweise in durchgrünten Siedlungen
24. Wohnung und Siedlung individuell, naturverbunden, menschenwürdig und familiengerecht
25. Keine sozialen Folgelasten verursachend
Copyright: Institut für Baubiologie + Nachhaltigkeit IBN